Die Selbstentlarvung des C.M.

C.M, Christoph Mörgeli, militanter Nationalrat der SVP aus Zürich hat bisher erfolgreich als giftender Biedermann zur Brandstiftung aufgerufen. Der ewig lächelnde kleine Dr. Göbbels, der keine mündliche oder schriftliche Gelegenheit auslässt, Einzelpersonen, Volksgruppen, Schichten, Parteien, Nationalitäten diffamierend und unterstellend der öffentlichen Abschlachtung feilzubieten, hat spätestens seit der gestrigen Pressekonferenz der SVP zum Bericht der GPK des Nationalrates zum ‘Fall Roschacher’ jenen Fehler begangen, den man in dieser Rolle nie begehen darf. Er hat nicht nur die Zündholzschachtel gereicht, sondern das Haus gleich selbst angezündet und sich dabei auch selbst entlarvt.

Angriff auf die Arbeit der GPK - ein Fehler, der weitgehende Folgen hat

Die GPK ist nicht irgend ein Gremium. Sie ist das Gremium des Parlamentes, welches unbestrittenermassen die Machtbalance zwischen Exekutive und der vom Volk gewählten Legislative garantiert. An der Stärke der GPK kann man jederzeit ablesen, wie mächtig oder ohnmächtig die Aufsichtstätigkeit des Parlamentes gegenüber den geschäftsführenden politischen Behörden tatsächlich ist. Ihr Erfolg ist der Erfolg des Parlaments und des Wahlvolkes schlechthin und definiert die herrschende politische Kultur und Qualität der demokratischen Aufsichtstätigkeit, der Lackmustest der demokratischen Qualität des repräsentativen demokratischen Systems generell. Der gestrige Angriff von C.M. auf die Arbeit der GPK und deren Personal- wie schon vorher die Presseverlautbarung des EJPD - war von grundsätzlicher genereller Diffamierung geprägt. Kein Mensch nimmt daran Anstoss, wenn an einer GPK Kritik geübt wird. Die Unterstellung der generellen Dummheit und beabsichtigten Fehlgeleitetheit ist jedoch für jeden Parlamentarier eigentliches Kamikaze. So etwas tut nur, dem/der jeglicher parlamentarische Geist fehlt oder abhanden gekommen ist. Es ist, als ob man sich selbst kastriert und sich laut schreiend über das Werkzeug beklagt, das man dazu benutzt hat.

Die Arbeit der GPK findet im machtmässig austarierten Raum statt

Allen Interessierten ist bekannt, dass die Geschäftsprüfungskommision eines Parlaments (und das gilt selbverständlich auch für deren Subkommissionen) ein genaues Abbild der Kräfteverhätnisses des Parlaments wiederspiegelt. Es ist also nicht möglich, eine einseitige parteiliche Linie durchzusetzen, noch ein ‘Komplott’ zu schmieden, ausser man würde sich vorher genauestens überparteilich absprechen. Ein Komplott kann also in einer GPK allein nicht entstehen. Jede Minderheit in der GPK kann jederzeit an die Öffentlichkeit gelangen und meistens werden die Minderheitsmeinungen der GPK nach Stimmenverhältnis protokolliert. Die SVP war auch in dieser Subkommission vertreten und es fragt sich, was diese Leute dort während der langen Zeit eigentlich gemacht haben.
Ein wichtiges Kriterium der Arbeit einer GPK ist es, die zu behandelnde Sache über die der handelnden Personen zu stellen. Aufsichtstätigkeit hält sich an anerkennte, langerprobte, öffentlich-rechtlich sanktionierte Erfahrungswerte der parlamentarischen Tätigkeit und muss, falls es die Sachlage erfordert, die eigenen, im Exekutivamt tätigen Parteikollegen rügen. In diesem Fall ist es der Bundesrat Blocher, der in seiner Amtstätigkeit mehrfach systematisch die Regeln der Gewaltentrennung, seiner Kompetenzen und die Kollegialität verletzt hat und verletzt. In jedem andern Land wäre Blocher längst unehrenhaft entlassen worden. Allein schon der Fall ‘Türkeibesuch’ hätte gereicht, dass der (Alt-)Justizminister nicht mehr im Regierungsflugzeug hätte zurückkehren können. Spätestens aber die namentliche Erwähnung und lügenhafte Vorwegnahme von laufenden Gerichtsverfahren gegen zwei Kosovo-Albaner hätten gereicht, Blocher aus seinem Amt zu entlassen. Dass so etwas in der Schweiz hingenommen wird, zeugt von einer bedenklichen demokratischen Kultur.
Im Fall Roschacher ging Blocher offenbar noch viel weiter. Neben der Kompetenzüberschreitung, der Nichtinformation der Regierungsmitglieder, wurde versucht, direkt in die Tätigkeit des Bundesanwalts einzugreifen. Dass - gemäss NZZ am Sonntag - ein Chefbeamter des EJPD aufgekreuzt sei und die Redaktion aufgefordert habe, gegen Roschacher zu schreiben, um Blocher eine Handhabe für eigene Aktivitäten zu geben, zeigt die Gesinnung Blochers klar und deutlich: Dieser Mann ist eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie.

C.M. ist das fleischgewordene SVP-Prinzip faschistoider Tendenzen

C.M. dessen einziger Charme darin besteht, die eigene Kotze noch lächelnd hinauszuwürgen, ist die materialisierte Spitze einer neuen faschistoiden Kultur des demokratischen Machtmissbrauchs. Er ist der Repräsentant eines Politstils, den die SVP (beispielsweise mit ihren Videos) systematisch pflegt und damit nur der Hund ist, der mit seinem Herrn (Blocher) fletzt und C.M. ist der Schwanz, der mit dem Hund wedelt. Das ist alles erlaubt in einem freiheitlich demokratischen Staat, der weitgehend den verteufelten Lahmen und Toleranten zu verdanken ist. Man muss sich jedoch gelegentlich schon die Frage stellen, wie weit das alles getrieben werden kann. Vielleicht ist auch mal aktiver Widerstand gegen die systematische Mörgelisierung der Demokratie nötig, bevor die SVP mit einer eigenen SA für ‘Ordnung’ zu sorgen beginnt.

Der generelle Angriff auf die GPK und deren Repräsentanten wird zum Testfall für unsere Demokratie

Auch wenn einige Zeitungen jetzt jubelnd in den Chor der Skandalisierung der GPK einstimmen und dies als Sieg der SVP (und C.Ms bzw. C.Bs) verbuchen, ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. C.M. hat sich verschätzt. Er ist jetzt aus seiner Biedermann- Rolle in die  des aktiven Brandstifters getreten und hat ein Tabu verletzt. So wie jeder Feuerwehrmann, der sich vorher als Bransdtifter betätigt früher oder später überführt wird, ist der Sieg Mörgelis nur ein Scheinsieg - allerdings unter der Bedingung, dass der parlamentarische Stolz überhaupt noch existiert. Jedes Parlament jedoch, dass sich das ungestraft bieten lässt, wäre es nicht mehr wert, den demokratischen Souverän zu repräsentieren. Spätestens bei der Wiederwahl Blochers im Dezember muss der Beweis erbracht werden.

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